Der Störsender – der Jammer

Gerade in Amerika sind sie der Verkaufsschlager schlechthin – der Jammer, der Störsender. Dass der Erwerb verboten ist, das stört niemand so richtig. Die Abnehmerschichten sind zumeist Unternehmen, wie Restaurants, Bars, Eisdielen, Therapeuten und Ärzte. Zielsetzung der Verwendung eines Jammers ist, das nervende „Gebimmel“ und das Telefonieren mit dem Handy zu unterbinden. Die Funktionsweise des Jammer ist wie folgt: der Störsender überlagert die Frequenzen, die das Handy vom Mobilfunkanbieter bekommt – das Handy hat keinen Empfang, das klassische Funkloch entsteht.

Die Tatsache, warum ein Störsender sowohl in Deutschland als auch in den USA verboten ist, liegt dahingehend begründet, dass die gestörten Funkfrequenzen das Eigentum der Mobilfunkbetreiber sind, die wiederum gegen Bares, diese Frequenzen erwerben.

Momentan gibt es nur wenige Beispiele, bei denen eine Verwendung eines Störsenders auf legale Weise betrieben werden kann. Zum einen gehören hierzulande einige Justizvollzugsanstalten, die der Gefahr entgegenwirken möchten, dass auf illegale Art und Weise ein Handy eingeschmuggelt wurde. Ein weiteres Beispiel sind die Fluggesellschaften, die seit dem Jahr 2008 das Telefonieren mit dem Handy während des Flugs zulassen. Sollte das Telefonverhalten über Hand nehmen, dann wird der Jammer eingeschaltet – und nichts geht mehr…

Auch Firmen, die intern sogenannte „Hochsicherheitstrakte“ führen, wenden einen Störsender an, um die Handys von Kunden und von Lieferanten oder sonstigen Personenkreisen verstummen zu lassen.

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